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Allgemeines Schuldrecht und OHADA-Recht der kollektiven Verfahren
Im Rahmen von OHADA-Insolvenzverfahren ist die Verdrängung des allgemeinen Schuldrechts weder systematisch noch absolut. Angesichts eines Schuldners, der sich in ernsthaften wirtschaftlichen und finanziellen Schwierigkeiten befindet, würde die Anwendung der gewöhnlichen Regeln keine rationale Befriedigung der Gläubiger, geschweige denn eine Sanierung des Unternehmens ermöglichen. Das System der Insolvenzverfahren ist jedoch weit davon entfernt, sich für alle Regeln des allgemeinen Schuldrechts ...

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